Der Einsatz von Chemikalien auf industrieller Ebene, in Laboren, Schulen und sogar Haushalten ist oft mit einem hohen Risiko verbunden. Daher müssen Chemikalien ordnungsgemäß eingestuft und mit Informationen versehen werden, die für die Sicherheit der Anwender wichtig sind. Zu diesem Zweck wurde das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt. Was enthält dieses System? Wozu verpflichtet es die Chemikalienhersteller? Das erfahren Sie aus dem folgenden Artikel.
Was ist GHS?
2002 wurde auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg das GHS-System angenommen. Das mit der CLP-Verordnung eingeführte Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) enthält einheitliche Kriterien, mit denen Stoffe und Gemische aufgrund ihrer Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft werden. Das System legt auch Anforderungen an die Informationen über Gefahren durch entsprechende Warnetiketten und Sicherheitsdatenblätter fest. Alle Kriterien für die Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen, sowie Kennzeichnungsvorschriften gemäß dem GHS-System wurden zum ersten Mal im sog. „Violetten Buch“ im Jahr 2003 veröffentlicht. Es handelt sich um ein Dokument, das alle zwei Jahre gemäß den Arbeitsergebnissen des UN-Unterausschusses für das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aktualisiert wird.
Wie funktioniert das GHS?
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist eines der sog. Blocksysteme (building block approach). Gemäß den Grundsätzen des GHS können Länder, die es einführen, entscheiden, ob sie alle Gefahrenklassen und -kategorien übernehmen oder einige von ihnen auslassen. Die Bedingung ist jedoch, dass wenn sie sich für die Einführung einer bestimmten Kategorie entschieden haben, sie diese Gefahrenkategorie später nicht mehr modifizieren können. Dies bedeutet, dass sich die Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente für eine gegebene Gefahrenkategorie nicht ändern können.
Einstufung nach dem GHS
Im GHS werden Chemikalien hinsichtlich ihrer Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft. Die vier wichtigsten Arten von Gefahrenklassen sind:
- physikalische Gefahrenklassen, z. B. Sprengstoffe, oxidierende Gase, entzündbare Flüssigkeiten, selbstzersetzliche Stoffe und Gemische sowie korrosive Stoffe,
- Gesundheitsgefahrenklassen, z. B. akute Toxizität, Hautätzung, Sensibilisierung der Atemwege, Karzinogenität oder Keimzellmutagenität;
- Umweltgefährdungsklassen – Gewässergefährdend,
- zusätzliche Gefährdungsklasse in der EU – Schädigt die Ozonschicht.
Kriterien für die Übermittlung von Informationen über Gefahren
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien legt einheitliche Kriterien für die Übermittlung von Informationen über Gefahren fest. Die Kriterien beruhen auf:
- Signalworten (Achtung oder Gefahr) – es sind Worte, die den Leser schnell über den Grad der Gefährdung informieren,
- Gefahrenpiktogramme,
- Gefahrenhinweise (H- und EUH-Sätze),
- Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Diese leicht verständlichen Symbole und kurze Beschreibungen der Gefahren, die auf der Verpackung gefährlicher Chemikalien angebracht werden, sind für Personen wichtig, die während des gesamten Lebenszyklus des Produkts mit ihm in Berührung kommen. Ein weiteres wichtiges Element sind Sicherheitsdatenblätter, wo sich Symbole wie Gefahrenpiktogramme und detaillierte Informationen über den Stoff, die Lösung oder das Gemisch befinden.
Diese Sicherheitsdatenblätter müssen nach dem GHS folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Angaben
Was sind die Vorteile vom GHS?
Die Umsetzung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien hat vor allem den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zum Ziel. Es gewährleistet ein einheitliches und weltweit verständliches System, das über Gefahren informiert. Es soll vor allem den Informationsaustausch und den internationalen Handel mit Chemikalien erleichtern, deren Eigenschaften nach internationalen Standards überprüft und als gefährlich eingestuft wurden. Das GHS ist auch in anderen Rechtsvorschriften und Verordnungen, u.a. REACH, integriert, die sich auf die Sicherheit von Chemikalien beziehen.
- https://unece.org/about-ghs
- https://www.osha.gov/hazcom/global
- https://www.ilo.org/publications/globally-harmonized-system-classification-and-labelling-chemicals-ghs