Chemie ist ein wesentlicher Bestandteil der meisten Industriebranchen. Obwohl chemische Stoffe und Gemische je nach Branche in unterschiedlichem Maße verwendet werden, sind sowohl ihre Hersteller als auch Importeure und Anwender verpflichtet, Sicherheit bei ihrer Verwendung zu gewährleisten. Unter Chemikalien können wir eine Reihe von Gefahrstoffen unterscheiden, die eine entsprechende Einstufung und Form der Übermittlung von Informationen über verbundene Gefahren erfordern. Daher werden Verordnungen erlassen, die gemeinsame Regeln für die Verwendung solcher Stoffe und Gemische festlegen. Eine davon ist die CLP-Verordnung. In diesem Artikel werden ihre Bedeutung und die darin enthaltenen Verpflichtungen näher erläutert.
Bedeutung der CLP-Verordnung
CLP (Engl. Classification, Labelling and Packaging) ist die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ((EG) Nr. 1272/2008). Ihr Hauptziel ist es, ein hohes Niveau von Gesundheits- und Umweltschutz sowie den freien Verkehr von chemischen Produkten, Stoffen und Gemischen sicherzustellen. Sie beruht hauptsächlich auf dem GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien). Die CLP-Verordnung ist für alle Industriebranchen verbindlich und Hersteller, Importeure sowie Anwender von Stoffen und Gemischen sind verpflichtet, Gefahrstoffe entsprechend einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Die wichtigsten Grundsätze der CLP-Verordnung
Einer der Hauptzwecke der mit der CLP-Verordnung eingeführten Vorschriften besteht darin, festzustellen, ob der jeweilige Stoff oder das jeweilige Gemisch ein Merkmal aufweist, das ihn als gefährlich einstufen lässt. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, sollte er/es anhand der gesammelten Informationen, z. B. der toxikologischen Daten, entsprechend eingestuft werden. Wenn der Stoff oder das Gemisch die Bedingungen einer bestimmten Einstufung erfüllt, sind im nächsten Schritt die Gefahrenklasse und -kategorie zu bewerten. Gefahrenklassen beziehen sich auf physische, Gesundheits-, Umwelt- sowie andere Gefahren.
Informationen über Gefahren, die mit dem Stoff oder Gemisch verbunden sind, sollten an die anderen Teilnehmer der Lieferkette einschließlich der Verbraucher weitergegeben werden. Eine wichtige Maßnahme ist die angemessene Kennzeichnung von Chemikalien, die auf die Gefahren bei ihrer Verwendung hinweist. Sie ist entweder auf dem Etikett oder in den Sicherheitsdatenblättern anzugeben. Es macht die Nutzer auf die potenziellen Risiken aufmerksam und weist auf die Notwendigkeit des Risikomanagements hin. Unter den Elementen, die zur Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung verwendet werden, befinden sich Signalworte und Piktogramme, die die Art der Gefahr darstellen. Hier finden wir auch Standardsätze, die die Art der Gefahr und die Methoden seiner Vorbeugung beschreiben, sowie Hinweise zur Lagerung und Entsorgung der Stoffe für jede Gefahrenklasse und -kategorie.
CLP legt auch allgemeine Verpackungsnormen fest, die dazu beitragen sollen, sichere Lieferungen von Chemikalien zu gewährleisten. Die Verordnung bildet auch die Rechtsgrundlage für eine Reihe von Vorschriften über das Risikomanagement bei Chemikalien.
In CLP beschriebene Verfahren
Die CLP-Verordnung enthält auch einige wichtige Verfahren, die eine einheitliche Vorgehensweise bei der Verwendung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen ermöglichen.
- Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung – um ein geeignetes Risikomanagement in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten ist das Verfahren für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien harmonisiert worden.
- Alternative chemische Bezeichnungen in Gemischen – dieses Verfahren ermöglicht es den Lieferanten, die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für den Stoff, der in dem Gemisch enthalten ist, zu verlangen. Es dient dem Schutz der Vertraulichkeit der Geschäftstätigkeit und des Rechts auf geistiges Eigentum.
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L) – Das Verfahren verpflichtet Hersteller und Importeure, Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung von in Verkehr gebrachten Stoffen in dem von ECHA geführten C&L-Verzeichnis zu melden.
- Giftnotruf – dieser Anhang zur CLP-Verordnung enthält eine Verpflichtung zur Übermittlung harmonisierter Informationen an die zuständigen Stellen (Giftnotrufzentralen) in den EU-Ländern, die diese im Falle eines gesundheitlichen Notfalls nutzen können. Der Anhang enthält auch Bestimmungen über UFI – einen eindeutigen Rezepturidentifikator, der das in Verkehr gebrachte Gemisch mit der Information verbindet, die bei einer Gesundheitsgefährdung zur Verfügung gestellt wird.
Die CLP-Verordnung ist eine wichtige Reihe von Verpflichtungen und Vorschriften, die den Schutz von menschlicher Gesundheit und der Umwelt fördern. Durch die Einhaltung der Vorschriften solcher Verordnungen wie CLP, GHS oder REACH wird die Verwendung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen, die für viele Prozesse erforderlich sind, sicherer. Kenntnisse in diesem Bereich sind unerlässlich für das Funktionieren der chemischen Industrie als einer der wichtigsten Branchen der globalen Industrie.
- https://www.gov.pl/web/chemikalia/clp
- https://echa.europa.eu/pl/regulations/clp/legislation