Nanomaterialien sind in vielen Bereichen des Lebens zu finden. In der Industrie werden sie beispielsweise bei der Herstellung von Kosmetika verwendet. Man spricht von Nanomaterialien, wenn mindestens 50 % der Partikel in einem Material mindestens eine Abmessung zwischen 1 und 100 nm aufweisen. Diese Definition gilt für verschiedene Materialien und Rohstoffe, unabhängig von ihrer Herkunft (natürlich, synthetisch). Sie ist auch auf Partikel anwendbar, die einzeln oder in größeren Agglomeraten auftreten. Nanomaterialien (Nanopartikel) verhalten sich nicht wie herkömmliche Stoffe. Als solche erfordern sie eine gründliche Sicherheitsbewertung. Die physikochemischen und damit biokinetischen und toxikologischen Eigenschaften hängen von ihrer Größe ab. In Kosmetika enthaltene Nanomaterialien können schädlich sein, wenn sie auf molekularer Ebene mit biologischen Stoffen und Komponenten kombiniert werden. Es ist jedoch schwierig, die Gesundheitsrisiken abzuschätzen, die sie theoretisch verursachen können. Allein die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung veranlasst die Verbraucher jedoch, sich über den Gehalt an Nanomaterialien in Produkten zu informieren. Aus diesem Grund umfasst das Angebot der PCC-Gruppe Chemikalien, die mit dem Piktogramm „ohne Nanomaterialien“ gekennzeichnet sind.