Die hohe Kompetenz des Laborpersonals und der Einsatz moderner Kontroll- und Messtechnik ermöglichen professionelle Laboruntersuchungen von Wasser-, Abwasser-, Abfall-, Sediment-, Boden- und Luftproben. Wir überprüfen die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit unserer Tests, indem wir Programme implementieren, um die Validität der Ergebnisse sicherzustellen, und indem wir an Eignungsprüfungen (PT) und an Vergleich zwischen Laboratorien (ILC) teilnehmen.
Das Labor für Umweltforschung unterstützt die Tätigkeiten der Gruppe PCC nicht nur im Bereich der Umweltüberwachung. Wir führen auch Untersuchungen von Proben aus technologischen Prozessen (z.B. Kessel-, Speise- und Kühlwasser) und Untersuchungen von Bodenproben durch, die mit der Durchführung von Investitionen auf dem Gelände der Gruppe PCC verbunden sind.
Ein wichtiger Teil der Tätigkeiten des Labors für Umweltforschung ist die Messung der Arbeitsumgebung.
Für die Überwachung von Wasser, Abwasser und Luft setzt das Labor die neuesten instrumentellen Techniken ein, d.h. die Spektrometrie ICP-OES, ASA, Gaschromatographen, Ionenchromatographen, HPLC, Kohlenstoffanalysator, Quecksilberanalysator, AOX-Analysator sowie klassische Methoden (Titration, Wägung).
Gemäß den geltenden normativen Rechtsakten (Umweltschutzgesetz, (GBl. 2021.1973 vom 2021.10.29) sind der Betreiber einer Anlage und der Benutzer von Geräten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Messungen der Emissionen oder anderer Bedingungen für die Nutzung der Umwelt durchgeführt werden, darunter auch Probenahmen durch ein akkreditiertes Labor.
Für die Gruppe PCC werden regelmäßige Messungen der Luftemissionen aus stationären Quellen durch das Labor für Umweltforschung durchgeführt. Die Messungen von Emissionen werden für eine breite Palette von Substanzen mit einer Vielzahl von Techniken durchgeführt, die sowohl die Entnahme als auch die Analyse umfassen.
Die Entnahme von Proben für periodische Messungen erfolgt in Industrieanlagen oft in großer Höhe und unter schwierigen Bedingungen. Um die Messungen ordnungsgemäß durchführen zu können, muss eine geeignete Plattform zur Verfügung stehen, die den Maß- und Sicherheitsanforderungen entspricht. Das Personal, das die Messungen der Emissionen durchführt, ist mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet, u.a. mit Schutzhelm, Sicherheitsgeschirr, Schutzbrille und Gasmaske.
Die Messungen von Emissionen umfassen Planung, Entnahme von Proben, Analyse und Präsentation der Testergebnisse.
Bevor mit den Messungen begonnen werden kann, ist Folgendes durchzuführen:
Die Entnahme von Luftproben besteht darin, die Luft durch einen Absorber zu leiten – ein Sorptionsmittel oder einen Membranfilter, der so ausgewählt ist, dass er die Schadstoffe absorbiert, deren Konzentration in der Luft wir bestimmen möchten. Die Luft wird mit dem gewünschten, konstanten Durchfluss mittels eines Ansauggeräts mit stabilem Durchfluss angesaugt (gemäß den polnischen Normen über die Methode zur Bestimmung der Konzentration eines gegebenen Schadstoffs). Die Entnahme von Proben muss so erfolgen, dass Folgendes gewährleistet ist:
Nachdem die Messungen durchgeführt, die Proben an das Labor geliefert und die entsprechenden Bestimmungen vorgenommen wurden, beginnen wir mit der Berichterstattung über die Ergebnisse der Tests und Messungen.
Der Bericht über die Messung der Abgasemissionen ist streng definiert (ein gesetzlich geregelter Bereich – Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 15. Dezember 2020 über die Arten von Messergebnissen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage oder eines Geräts durchgeführt werden, und andere Daten, die als Ergebnis der Überwachung technologischer Prozesse gesammelt werden, sowie über die Fristen und die Art der Darstellung) und enthält sehr detaillierte Informationen, unter anderem über die Produktionsanlage, die integrierten Genehmigungen für diese Anlage, den Emittenten, den Messunternehmer, die Betriebszeit der Anlage oder des Geräts. Darin werden die Konzentrationen der Prüfsubstanzen unter Messbedingungen, unter normalen Bedingungen, unter vertraglichen Bedingungen und unter vertraglichen Bedingungen in Bezug auf den Sauerstoffgehalt angegeben.
Das Laborpersonal, das den Prüfbericht erstellt, verfügt über ein umfassendes technisches Wissen und Kenntnisse der Messunsicherheit und berücksichtigt die Anforderungen der einschlägigen normativen und gesetzlichen Bestimmungen.
Die Bedingungen für die Überwachung von Abfallsammelstellen sind im Abfallgesetz und in den Durchführungsverordnungen festgelegt, z.B. in der Verordnung des Umweltministers über Abfallsammelstellen.
Die Laborüberwachung umfasst u.a. die Beurteilung des Zustands des Grundwassers. Die Proben dieser Gewässer werden durch Labortechniker-Probennehmer aus sogenannten Piezometern entnommen. Piezometer dienen der Entnahme von Proben und der Messung des Grundwasserspiegels. Der Wasserstand wird mit einer hydrologischen Pfeife gemessen. In situ messen wir auch die Wassertemperatur. Im Labor werden die chemischen Parameter wie pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, CSB, GOK untersucht.
Um in einem gesetzlich geregelten Bereich tätig sein zu können, d.h. um Messungen und Prüfungen in einem Bereich durchführen zu können, in dem es staatliche Vorschriften gibt, die die entsprechenden Anforderungen definieren, hat das Labor ein Qualitätsmanagementsystem für Prüf- und Kalibrierlaboratorien gemäß der Norm PN-EN ISO/IEC 17025 eingeführt.
Die Akkreditierung des Labors für Umweltforschung wurde am 27.10.2008 erteilt.
Der erste Geltungsbereich der Akkreditierung umfasste 23 Prüfverfahren, während die 17. Ausgabe des Akkreditierungsumfangs vom 22.08.2022 schon 225 Prüfverfahren umfasst.